Das Konzept der Integrationsassistenz richtet sich an Schüler (m/w) mit körperlicher, geistiger und/oder seelischer Behinderung, die zur Integration in einer Regelschule Unterstützung benötigen. Der anspruchsberechtigte Personenkreis ergibt sich aus den Paragraphen: 53 SGB XII, 60SGB XII bzw. aus 35a SGB VIII.
Wir gewährleisten Integrationshilfe bei Schülern und Schülerinnen mit:
- Verhaltensauffälligkeiten z.B. ADHS/ADS
- (drohender) seelischer Behinderung
- Autistischen Störungen (z.B. Asperger- und frühkindlicher Autismus)
- Psychischen Störungen/Krankheitsbildern (z.B. Traumatisierung)
- Sozial-emotionalen Problematiken
- Entwicklungsverzögerungen
Die Integrationshelfer (m/w) der Praxis Erziehungshilfe verfügen über einen beruflichen Hintergrund als Dipl. Sozialpädagogen oder Dipl. Psychologen. Ihre Fachkompetenz beruht auf Berufserfahrung in den Bereichen der ambulanten Hilfe zur Erziehung, wie auch aus der Schulsozialarbeit, so dass sowohl die Arbeit mit dem Kind/Jugendlichen wie auch die Zusammenführung der Systeme Familie und Schule optimal gewährleistet werden kann.