Die Umsetzung der Rückführung erfolgt in drei Schritten und wird mit allen Beteiligten erarbeitet und umgesetzt.
Nach Klärung der Ausgangssituation (Gründe für die Unterbringung, der Wille der einzelnen Familienmitglieder) und der Erarbeitung einer Zielplanung für jedes Familienmitglied mit den Fachkräften vor Ort, beginnt der Kontakt unserer pädagogischen Fachkräfte mit den Hospitationen im Haushalt der Eltern, Kontaktaufnahme und das Kennenlernen des Kindes/Jugendlichen.
Die Kontakte und speziell die Hospitationen mit den Eltern stellen ein Kernstück des Rückführungsmanagements dar. Die Einbeziehung der Eltern dient der Aufrechterhaltung und Pflege der familiären Beziehung. Die Kindeseltern haben die Möglichkeit darzustellen, was sie bisher getan haben, um Voraussetzungen für eine Rückführung des Kindes/ Jugendlichen zu schaffen. Sie werden befähigt weitere Kompetenzen zur Schaffung von Voraussetzungen zu erwerben. Die Kontakte werden so gestaltet, dass sie eine positive Lernerfahrung für Eltern und Kind ermöglichen.
Im Anschluss des ersten Schrittes erfolgt eine Einschätzung und fachliche Betrachtung durch die eingesetzten Fachkräfte unter Einbezug aller am Prozess Beteiligten.
Sollte die Einschätzung für eine Rückführung des Kindes/Jugendlichen negativ ausfallen, wird die Maßnahme des Rückführungsmanagements eingestellt oder die Überleitung in eine andere Hilfeform zur Verselbstständigung befürwortet, wie z.B. Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII.
Ist das Ergebnis positiv, werden zunächst im gemeinsamen Gespräch mit allen am Prozess Beteiligten die Rahmenbedingungen geklärt, unter denen eine Rückführung erfolgen kann. Hierbei ist die Kooperation mit der stationären Einrichtung hilfreich. Erweiterungen der Umgangskontakte, Besuchswochenenden und Beurlaubungen mit Hospitationen der eingesetzten Fachkräfte und anschließender ausführlichen Reflexion mit den Familienmitgliedern und der Einrichtung sind Bestandteil der Arbeit. Um auch das Umfeld der Familie „mit ins Boot zu nehmen“, erfolgt eine Kontaktaufnahme mit den Institutionen (Schule, Ämter, Ärzte usw.) am Wohnort der Herkunftsfamilie.
Perspektivenentwicklung intensive Beratungsgespräche, Kommunikationstraining und Aufarbeitung von Familienthemen runden den zweiten Schritt ab, an dessen Ende die Rückkehr in die Familie steht.
Ziel ist die vollständige Reintegration und der Bestand des Familiensystems und somit die Beendigung der Hilfe.
Dies wird erreicht durch:
- Strukturierung des Alltages
- Stabilisierung des Familiensystems
- Einbindung des Kindes/des Jugendlichen und der Familie in den Sozialraum
- Stärkung der Erziehungskompetenz
- Mobilisierung der familiären Selbsthilfepotentiale
- Krisenintervention